Cookies, nicht die von Schokoladenstückchen, sind seit langem ein vertrauter Begriff für jeden, der das Internet nutzt. Es ist unser allgemeines Verständnis, dass Websites Cookies auf unserem Computer speichern. Gelegentlich wird jemand über Bedenken bezüglich „Datenschutz“ und „Nachverfolgung“ in Bezug auf diese Cookies schreiben, die Menschen verunsichern. Die Naiven und sogar einige der Vernünftigen werden denken, dass sie versehentlich ein riesiges Spionageprogramm auf ihrem Computer installiert haben und jeder ihrer Klicks jetzt verfolgt wird. Das tun Cookies nicht. Das Speichern von Cookies ermöglicht es Websites, sich an Präferenzen zu erinnern und Browsersitzungen beizubehalten. Wenn Sie beispielsweise mit dem Einkaufen bei Amazon beginnen, ohne sich bei Ihrem Konto anzumelden, und den Tab versehentlich oder absichtlich schließen, sind beim nächsten Besuch der Website die Artikel, die Sie zuvor in den Warenkorb gelegt haben, weiterhin vorhanden. Wieso den? Weil Kekse. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Websites Cookies speichern, fragen Sie sich vielleicht einfach, warum plötzlich Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Speichern dieser Cookies erforderlich ist. Die Antwort darauf ist ein neues Gesetz, das im Rahmen der EU-E-Privacy-Richtlinie verabschiedet wurde.
Das Gesetz besagt;
eine Person darf die im Endgerät eines Teilnehmers oder Benutzers gespeicherten Informationen nicht speichern oder darauf zugreifen, es sei denn, die Anforderungen des Absatzes (2) sind erfüllt.
(2) Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer oder Nutzer dieser Endgeräte-
(a) klare und umfassende Informationen über die Zwecke der
die Speicherung oder den Zugriff auf diese Informationen; und
(b) seine Zustimmung gegeben hat.
Regulation 6 der Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 (PECR)
So könnte das Popup-Fenster zur Cookie-Zustimmung aussehen und wie es gelesen wird.
Das Gesetz besagt im Wesentlichen, dass Benutzer beim Besuch einer Website, die Cookies in ihrem Browser speichert, wissen müssen, dass sie diese speichert. Sie müssen auch wissen, wofür diese Cookies gespeichert werden, und sie müssen dem zustimmen.
Es gibt Ausnahmen vom Gesetz. Wenn das Speichern eines Cookies zwingend erforderlich ist, dh ohne das Speichern können Sie die betreffende Website oder den betreffenden Dienst nicht nutzen, die Website muss nicht um Ihre Zustimmung zum Speichern eines Cookies gebeten werden. Es wird davon ausgegangen, dass Sie diese durch die Nutzung der Website oder ihres Dienstes gewähren. Beispielsweise; Cookies, die erforderlich sind, um sich an die Dinge zu erinnern, die Sie in Ihren Warenkorb gelegt haben, sind ausgenommen, da sie für den Kauf eines Artikels erforderlich sind.
Die gute Nachricht ist, dass Cookies zur Anzeigenverfolgung von Erst- und Drittanbietern nicht vom Gesetz ausgenommen sind und die Zustimmung des Benutzers zum Speichern in Ihrem Browser erfordern.
Über den Link am Ende können Sie die umfassende Richtlinie des International Commissioner’s Office lesen. Das Dokument gibt einen kurzen Überblick über das Gesetz, definiert Begriffe und Parteien und unterstützt Website-Betreiber und -Benutzer gleichermaßen bei der Einhaltung.
Lesen Sie die Leitlinien zu den Regeln für die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien